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Lieber Gast,
diese Reisebedingungen sind verbindlich. Bitte widmen Sie ihnen Ihre
Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese
Reisebedingungen an.
1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie der Agentur Beach4you den
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich,
mündlich oder telefonisch oder per E-Mail geschehen. Beach4you tritt
als Mittler für den jeweiligen Leistungsträger auf, der im Mietvertrag
namentlich genannt wird und nach sorgfältiger Prüfung ausgewählt wurde.
Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn Beach4you Ihnen die Buchung und
den Preis der Reise schriftlich im Namen des jeweiligen
Leistungsträgers bestätigt.
1.2 Innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung wird die
Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen
gebuchte Reiseleistung enthält, Ihnen übersandt.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluß leisten Sie, gegen Aushändigung der Bestätigung,
eine Anzahlung direkt auf das Konto des Leistungsträgers. Sie beträgt
20% des Reisepreises bzw. bei Ferienwohnungen 20% je Wohneinheit. Der
Restbetrag ist 40 Tage vor Reiseantritt fällig, eingehend auf dem Konto
des Leistungsträgers. Beträgt die Frist bis zum Reisebeginn weniger als
40 Tage, wird sofort der gesamte Reisepreis fällig. Bei Gruppenreisen
ist die Restzahlung 50 Tage vor Reiseantritt fällig, eingehend auf
einem unserer Konten.
2.1 Wenn bis zu den angegebenen Terminen der Reisepreis nicht
vollständig bezahlt ist (eingehend auf dem angegebenen Konto), wird der
Vertrag aufgelöst. Beach4you bzw.der Leistungsträger können als
Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren und gegen
gesonderten Nachweis auch darüber hinaus Schadenersatz verlangen.
3. Leistungen, Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt bzw. im Internet und aus
den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im
Prospekt enthaltenen Angaben sind für Beach4you und den Leistungsträger
bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlagen des Reisevertrags
geworden sind. Vor Vertragsabschluß können wir jederzeit eine Änderung
der Prospektangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
3.2 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
Beach4you bemüht sich, Ihren Wüschen nach Sonderleistungen, die nicht
im Katalog ausgeschrieben sind, z.B. Zimmer benachbart oder Zimmer in
bestimmter Lage nach Möglichkeit zu entsprechen, eine Gewähr hierfür
wird seitens des Leistungsträgers jedoch nicht übernommen.
4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritterklärung bei Beach4you. Ihnen
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht
antreten, die von Beach4you bzw. dem örtlichen Leistungsträger nicht zu
vertreten sind, können diese Parteien angemessenen Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Bei
Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu
berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen,
dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise
keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der
Pauschale (siehe nachfolgend) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren
sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht
rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am
jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise
wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige
Visa, nicht angetreten wird. Unser pauschalierter Anspruch auf
Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit bei
Individual-/Bus- oder Flugreisen bis zum
30.Tag vor Reiseantritt 20%
vom 29. bis 22.Tag 50%
vom 21. bis 15.Tag 60%
vom 14. bis 7.Tag 700%
vom 6. bis 1.Tag 80%
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.
4.2.1 Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine Änderung der Reisebestätigung
(Umbuchung) vor. Dafür werden Euro 50,- pro Person erhoben, und zwar
bei Flug-, Schiffs- und Autoreisen bis zum 30.Tag. Als Umbuchung gelten
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderung.
4.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter
in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf
dazu der Mitteilung an Beach4you. Diese kann dem Wechsel der Person
widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder den gesetzlichen Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des
angemeldeten Teilnehmers sind wir berechtigt für die uns durch die
Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten Euro 50,- zu verlangen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten haften die angemeldeten Teilnehmer und die
Ersatzperson als Gesamtschuldner.
5. Gewährleistung / Haftung des Reiseveranstalters
5.1 Die Agentur und der Leistungsträger stehen im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für 1. die
gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Beschreibung
aller in diesem Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir
nicht gemäß Ziffer 3.1 vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen und 5. ein Verschulden der mit
der Leistungserbringung vertrauten Person.
5.2 Unter welchen Vorraussetzungen der Reisende Abhilfe oder nach
Rückkehr eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen kann, wie er den
Reisevertrag wegen Schlechterfüllung kündigen kann und welche
Schadensersatzansprüche ihm evtl. zustehen, ergibt sich im Einzelnen
aus den ausführlichen Reisebedingungen.
5.2.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsmäßig erbracht,
kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Die
Agentur Beach4you bzw. der Leistungsträger können die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sie
können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich-oder
höherwertige Ersatzleistung erbringt, sofern die Nichterbringung oder
nicht vertragsgemäße Erbringung nicht auf einen Umstand beruht, der
nach Vertragsabschluß eingetreten ist und nicht von uns wider Treu und
Glauben herbeigeführt worden ist.
5.2.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung
des Reisepreises verlangen, falls Reiseleitungen nicht vertragsgemäß
erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel
anzuzeigen.
5.2.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet die Agentur Beach4you oder der örtliche Leistungsträger
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung
kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines
Mangels aus wichtigem, der Agentur oder dem Leistungsträger erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von der Agentur oder dem
Leistungsträger verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt
ist.
5.3 Die vertragliche Haftung auf Schadensersatz für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Die
Haftungsbeschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit
wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
5.4 Ist der örtliche Leistungsträger ausnahmsweise nicht erreichbar,
müssen Beanstandungen unverzüglich der Agentur Beach4you mitgeteilt
werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden diesen
Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
6. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
6.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise sind
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise gegenüber Beach4you oder dem örtlichen Leistungsträger geltend zu
machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich
geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch
geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist
einzuhalten. Weiterhin sind die besonderen Bestimmungen/Vorschriften
des jeweiligen Gastlandes zu berücksichtigen.
6.2 Vertragliche Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich
vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt,
an dem die Agentur Beach4you oder der örtliche Leistungsträger die von
Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
7.1 Die Beach4you und der Leistungsträger stehen dafür ein,
Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
8. Gerichtsstand
Klagen gegen den Reisemittler sind an dessen Sitz zu erheben.
9. Allgemeines
9.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Das
gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
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