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Reisebedingungen

Lieber Gast,

diese Reisebedingungen sind verbindlich. Bitte widmen Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an.

1. Anmeldung, Reisebestätigung


1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie der Agentur Beach4you den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch oder per E-Mail geschehen. Beach4you tritt als Mittler für den jeweiligen Leistungsträger auf, der im Mietvertrag namentlich genannt wird und nach sorgfältiger Prüfung ausgewählt wurde.
Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn Beach4you Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich im Namen des jeweiligen Leistungsträgers bestätigt.

1.2 Innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung wird die Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Reiseleistung enthält, Ihnen übersandt.

2. Bezahlung

Bei Vertragsabschluß leisten Sie, gegen Aushändigung der Bestätigung, eine Anzahlung direkt auf das Konto des Leistungsträgers. Sie beträgt 20% des Reisepreises bzw. bei Ferienwohnungen 20% je Wohneinheit. Der Restbetrag ist 40 Tage vor Reiseantritt fällig, eingehend auf dem Konto des Leistungsträgers. Beträgt die Frist bis zum Reisebeginn weniger als 40 Tage, wird sofort der gesamte Reisepreis fällig. Bei Gruppenreisen ist die Restzahlung 50 Tage vor Reiseantritt fällig, eingehend auf einem unserer Konten.

2.1 Wenn bis zu den angegebenen Terminen der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist (eingehend auf dem angegebenen Konto), wird der Vertrag aufgelöst. Beach4you bzw.der Leistungsträger können als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren und gegen gesonderten Nachweis auch darüber hinaus Schadenersatz verlangen.

3. Leistungen, Preise

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt bzw. im Internet und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für Beach4you und den Leistungsträger bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlagen des Reisevertrags geworden sind. Vor Vertragsabschluß können wir jederzeit eine Änderung der Prospektangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.2 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung

Beach4you bemüht sich, Ihren Wüschen nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, z.B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage nach Möglichkeit zu entsprechen, eine Gewähr hierfür wird seitens des Leistungsträgers jedoch nicht übernommen.

4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson

4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritterklärung bei Beach4you. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von Beach4you bzw. dem örtlichen Leistungsträger nicht zu vertreten sind, können diese Parteien angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe nachfolgend) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit bei Individual-/Bus- oder Flugreisen bis zum
30.Tag vor Reiseantritt 20%
vom 29. bis 22.Tag 50%
vom 21. bis 15.Tag 60%
vom 14. bis 7.Tag 700%
vom 6. bis 1.Tag 80%
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.

4.2.1 Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine Änderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden Euro 50,- pro Person erhoben, und zwar bei Flug-, Schiffs- und Autoreisen bis zum 30.Tag. Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderung.

4.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an Beach4you. Diese kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder den gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers sind wir berechtigt für die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten Euro 50,- zu verlangen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften die angemeldeten Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.


5. Gewährleistung / Haftung des Reiseveranstalters


5.1 Die Agentur und der Leistungsträger stehen im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.1 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen und 5. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Person.

5.2 Unter welchen Vorraussetzungen der Reisende Abhilfe oder nach Rückkehr eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen kann, wie er den Reisevertrag wegen Schlechterfüllung kündigen kann und welche Schadensersatzansprüche ihm evtl. zustehen, ergibt sich im Einzelnen aus den ausführlichen Reisebedingungen.

5.2.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Die Agentur Beach4you bzw. der Leistungsträger können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sie können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich-oder höherwertige Ersatzleistung erbringt, sofern die Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung nicht auf einen Umstand beruht, der nach Vertragsabschluß eingetreten ist und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist.

5.2.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleitungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

5.2.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Agentur Beach4you oder der örtliche Leistungsträger innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Agentur oder dem Leistungsträger erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von der Agentur oder dem Leistungsträger verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

5.3 Die vertragliche Haftung auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

5.4 Ist der örtliche Leistungsträger ausnahmsweise nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich der Agentur Beach4you mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

6. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

6.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Beach4you oder dem örtlichen Leistungsträger geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Weiterhin sind die besonderen Bestimmungen/Vorschriften des jeweiligen Gastlandes zu berücksichtigen.

6.2 Vertragliche Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Agentur Beach4you oder der örtliche Leistungsträger die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

7.1 Die Beach4you und der Leistungsträger stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

8. Gerichtsstand

Klagen gegen den Reisemittler sind an dessen Sitz zu erheben.

9. Allgemeines

9.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

 
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